Die Corona-Pandemie beeinflusst nach wie vor das Reisen auf der ganzen Welt. Einreisebeschränkungen, Einreisestopps und weltweite Reisewarnungen legten fast den gesamten internationalen Reiseverkehr lahm. Auch Dienstreisen waren meist nur möglich, wenn sie wirtschaftlich zwingend notwendig waren. Durch die Verfügbarkeit von Impfstoff gegen das Corona-Virus entschieden viele Länder ihre Einreisebeschränkungen aufzuheben bzw. dahingehend zu ändern, Genesenen oder Geimpften die Einreise zu ermöglichen. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen für internationale Reisen verschaffen.

Einreise in die USA

Seit Montag, dem 8. November 2021, dürfen nun auch Europäer*innen wieder in die USA einreisen. 20 Monate lang war der Einreisestopp für Reisende aus Brasilien, China, Indien, Iran, Irland, dem Schengen Raum, Südafrika und dem Vereinigten Königreich in Kraft. Die von Präsident Biden am 25. Oktober 2021 bekanntgegebene Proklamation mit dem Namen „Eine Proklamation zur Förderung der sicheren Wiederaufnahme des weltweiten Reiseverkehrs während der COVID-19-Pandemie“ beendet diese Einreisebeschränkungen und die Notwendigkeit von Ausnahmegenehmigungen im nationalen Interesse (NIE). Reisende aus allen Ländern können nun wieder in die USA einreisen, wenn sie vollständig geimpft sind und einen negativen viralen Corona-Test (PCR-Test oder Antigentest) vorlegen, der bei der Abreise nicht älter als drei Tage ist.

Reisende müssen gegenüber ihrer Airline hierzu vor dem Flug die vollständige Impfung mit einem international anerkannten Impfstoff nachweisen, derzeit sind die Impfstoffe von BioNTech-Pfizer, AstraZeneca/Covishield, Moderna, Johnson&Johnson, BIBP/Sinopharm und Sinovac anerkannt. Die letzte Impfung muss dabei spätestens 14 Tage vor dem geplanten Reisetermin erfolgt sein. Als Nachweis wird das digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert.

Ausgenommen von dieser Regelung sind unter anderem Personen auf diplomatischen oder staatlichen Auslandsreisen, Kinder unter 18 Jahren und Personen mit dokumentierten medizinischen Gründen, die eine Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff nicht zulassen. Von der Proklamation ausgenommene Personengruppen können ohne vollständige Impfung in die USA einreisen, müssen sich aber nach ihrer Ankunft für 7 Tage in Quarantäne begeben und sich 3 bis 5 Tage nach der Einreise auf eine Corona-Infektion testen.

Unabhängig von den coronabedingten Einreisebestimmungen benötigen alle Reisenden weiterhin eine ESTA-Einreisegenehmigung. Diese sollte bis spätestens 72 Stunden vor Abflug online beantragt werden.

Bestimmungen bei der Einreise in die EU

Die EU verfolgt für Reisen aus Drittländern in die Mitgliedsstaaten ein gemeinsames Konzept. Die Einreisebestimmungen werden stetig an das Pandemiegeschehen angepasst und der internationale Reiseverkehr schrittweise geöffnet. Derzeit darf grundsätzlich jede Person aus einem Drittstaat, die mit einem von der europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) anerkannten Impfstoff (BioNTech-Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Janssen-Cilag) vollständig geimpft ist, in die EU einreisen. Auch hier muss die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor der geplanten Einreise erfolgt sein.

Ohne vollständige Impfung dürfen EU-Bürger*innen und –Einwohner*innen sowie deren Familienangehörige einreisen. Weitere Ausnahmen gelten für Personen, bei denen ein unbedingt notwendiger Grund für die Einreise vorliegt. Ein unbedingt notwendiger Grund liegt unter anderem bei hoch qualifizierten Beschäftigten aus Drittstaaten vor, wenn deren Arbeitskraft aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann.

Die EU führt zudem eine Liste mit Ländern, in denen sich die epidemiologische Lage hinreichend verbessert hat (sog. „EU White List“), sodass die Einreise aus diesen Ländern unabhängig vom Impfstatus möglich ist. Diese Liste wird entsprechend dem Infektionsgeschehen stetig aktualisiert. Die USA befinden sich derzeit nicht auf der EU White List, so dass die Einreise aus den USA nur für vollständig Geimpfte möglich ist.

Darüber hinausgehende Einreisebestimmungen trifft jeder Mitgliedsstaat selbst. Die offizielle Website der EU „Re-open EU“ bietet eine Übersicht zu Quarantäne- und Testanforderungen der einzelnen Länder.

Bestimmungen bei der Einreise nach Deutschland

So müssen auch alle Reisende nach Deutschland aus Drittstaaten, die nicht auf der EU White List stehen und keine EU-Bürger*innen und –Einwohner*innen sind, vollständig geimpft sein. In Ausnahmefällen ist die Einreise auch wieder möglich, wenn sie zwingend notwendig ist.

Grundsätzlich trifft alle Reisenden ab 12 Jahren eine Nachweispflicht. Vor dem Grenzübertritt muss ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (Antigentest max. 48h, PCR max. 72h alt) zur Kontrolle durch den Beförderer oder auf Verlangen der Bundespolizei vorgelegt werden.

Bei Voraufenthalten in Hochhrisiko- oder Virusvariantengebieten gilt des Weiteren die Pflicht zur digitalen Reiseanmeldung. Eine aktuelle Liste aller Hochrisiko- und Virusvariantengebiete finden Sie hier.

Nicht geimpfte oder genesene Einreisende aus einem Hochrisikogebiet müssen zusätzlich bei der Einreise einen negativen Test vorlegen und sich für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn 5 Tage nach der Einreise ein weiteres negatives Testergebnis vorgelegt wird.

Grundsätzlich sind Reisen aus einem Virusvariantengebiet derzeit nicht möglich, da ein Beförderungsverbot für Länder, in denen Virus-Mutationen weit verbreitet sind, in Kraft ist. Die Einreise ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, beispielsweise für deutsche Staatangehörige und Personen mit Wohnsitz und bestehenden Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie ihre engsten Familienangehörigen. Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus sind diese Reisende verpflichtet ihre Einreise digital zu registrieren, bei der Einreise einen negativen Test zu präsentieren und sich 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Lediglich Geimpfte und Genesene können durch einen weiteren negativen Test 5 Tage nach der Einreise ihre Quarantänezeit verkürzen.

Dürfen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter im Zusammenhang mit einer Dienstreise erfragen?

Insbesondere wegen dieser umfangreichen Regelungen kann sich für Arbeitgebende die Frage stellen, ob sie im Zusammenhang mit einer anstehenden Dienstreise berechtigt sind, den Impf- bzw. Genesenenstatus der/des jeweiligen Beschäftigten zu erfragen.

Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten sind Gesundheitsdaten und somit nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders geschützte personenbezogene Informationen. Diese Informationen dürfen nur dann abgefragt und verarbeitet werden, wenn es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt. Setzt die Dienstreise (z. B. durch Einreisebeschränkungen) den Nachweis einer COVID-Impfung voraus, kann das Unternehmen im Einzelfall diese Informationen bei der/dem Mitarbeiter*in erfragen und verarbeiten. Dies darf jedoch nur im Rahmen der konkreten Dienstreise geschehen und die entsprechenden Informationen sollten anschließend wieder gelöscht werden.

Aufgrund der Einreisebestimmungen der meisten Länder, ist die Durchführung einer Dienstreise höchstwahrscheinlich vom Impftstatus der Mitarbeiter*innen abhängig. Daraus ergibt sich für Arbeitgebende ein berechtigtes Interesse an der Erfragung des Impfstatus. Denn regelmäßig besteht keine andere Möglichkeit zu erfahren, ob die/der jeweilige Beschäftigte die Einreisebestimmungen des Ziellandes erfüllt oder nicht. Nur durch die Abfrage des Impfstatus kann gewährleistet werden, dass die/der Mitarbeiter*in nicht an der Grenze abgewiesen wird, er also seiner Pflicht zur Erbringung der vertraglich zugesicherten Arbeitsleistung im Rahmen einer Dienstreise nachkommen kann.

Die Zulässigkeit einer Abfrage des Impfstatus ist also eine Frage des Einzelfalls, die vor allem von den Einreisebestimmungen des Ziellandes abhängt. Verlangt das Zielland zur Einreise eine vollständige Impfung, so wird es regelmäßig aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig sein, nach dem Impfstatus der Beschäftigten zu fragen.

Foto: Shutterstock / Kitsune05

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