Der Herbst steht bevor, der Anstieg der Fallzahlen wird erwartet und die Bundesregierung arbeitet zur Bekämpfung der drohenden Corona-Welle auf Hochtouren an neuen Schutzmaßnahmen für das kommende halbe Jahr.

So hat nun auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen bislang noch unveröffentlichten Referentenentwurf vorgelegt, der eine Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht vorsehen soll.

Nachdem diese Pflicht mit Wirkung zum 20. März zunächst weggefallen war (wir berichteten), sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ab dem 1. Oktober nun wieder das Angebot unterbreiten müssen, ihre jeweilige Tätigkeit von zu Hause aus zu erbringen. Der Entwurf soll Ausnahmen vorsehen, die bislang allerdings noch nicht bekannt sind.

Darüber hinaus sollen ab dem 1. Oktober nach bisherigen Informationen auch verschärfte Regelungen für die weiterhin im Betrieb verrichtete Arbeit gelten:

  • Zunächst sollen Arbeitgeber ein Hygienekonzept entwerfen müssen, welches bewährte Schutzmaßnahmen vorsieht. Zu letzteren soll nach derzeitigem Stand zum Beispiel die Kontaktreduzierung im Betrieb gehören. Diese soll etwa durch die Inanspruchnahme von Homeoffice oder „durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen“ erreicht werden.
  • Ferner soll der Arbeitgeber gewährleisten, dass Mitarbeitende auch während der Arbeitszeit einen Termin zur Corona-Schutzimpfung in Anspruch nehmen können.
  • Und zu guter Letzt soll auch die Test- und Maskenpflicht im Betrieb zurückkehren: Verrichten Mitarbeitende ihre Tätigkeit weiterhin vor Ort, soll der Arbeitgeber verpflichtet sein, den Mitarbeitenden medizinische Masken zur Verfügung zu stellen. Für diese soll dann eine Tragepflicht bestehen, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Außerdem müssen Mitarbeitende die Möglichkeit haben, sich im Betrieb mindestens zweimal wöchentlich auf das Corona-Virus zu testen.

Die geplanten Regelungen sollen zunächst befristet bis zum 7. April 2023 gelten. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Inhalte des Referentenentwurfes letztlich gesetzlich verankert werden.

Wir informieren Sie in unseren Blogbeiträgen über alle weiteren Entwicklungen.

Foto: © Shutterstock – LightField Studios

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