Social Distancing after Return to Work

Am 22. September haben die Gesundheitsminister*innen gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister beschlossen, dass Personen ohne Schutzimpfung gegen COVID ab dem 1. November 2021 keine Entschädigungszahlungen mehr erhalten sollen. Diese Regelung wird dann bundeseinheitlich gelten. Eine Entschädigungszahlung erhalten im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne dann nur noch geimpfte Personen oder solche, bei denen individuelle medizinische Gründe gegen die Impfung sprechen.

Die Gesundheitsministerkonferenz erhöht so den Druck auf Personen, sich gegen COVID impfen zu lassen. Tun sie es nicht, kann dies im Falle einer Quarantäne zu finanziellen Einbußen führen. Zur Begründung wird im Beschluss der Minister ausgeführt, dass seit Wochen bereits ausreichende Mengen Impfstoffs zur Verfügung stehen und alle Impfwilligen flächendeckend, niedrigschwellig und ohne Wartezeiten geimpft werden können.

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