Anja Becher ist seit Februar 2016 als Fachanwältin für Arbeitsrecht im Berliner Büro von Ogletree Deakins International LLP tätig. Sie berät nationale sowie internationale Mandant*innen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und unterstützt sie bei der Bewältigung der sich täglich stellenden arbeitsrechtlichen Herausforderungen.
Schwerpunktmäßig berät Anja Becher Mandant*innen auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere bei der Gestaltung und Änderung von Versorgungsordnungen, bei der Anpassung von Versorgungsleistungen sowie deren Teilung im Rahmen eines Versorgungsausgleiches bei Ehescheidung und der Übertragung von Pensionszusagen und Versorgungsanwartschaften, z. B. im Zusammenhang mit Betriebsübergangen, und vertritt sie in betriebsrentenrechtlichen Streitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Darüber hinaus begleitet Anja Becher Mandanten auch bei Restrukturierungen und befasst sich regelmäßig mit Fragestellungen aus dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, dem Sozialversicherungsrecht sowie dem Zwangsvollstreckungsrecht. Anja Becher verfügt zudem über besondere Erfahrung im Umgang mit dem Entgelttransparenzgesetz, unter anderem mit darauf gestützten Auskunftsansprüchen von Mitarbeiter*innen.
Sie vertritt Mandanten vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, bis hin zum Bundesarbeitsgericht (BAG), aber auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen nebst Interessenausgleich und Sozialplan.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht publiziert Anja Becher regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen und hält auch entsprechende Vorträge.
Vor ihrer Tätigkeit bei Ogletree Deakins war Anja Becher mehrere Jahre als Rechtsanwältin bei SammlerUsinger Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Leipzig sowie Berlin in den Bereichen Arbeitsrecht sowie Prozessführung tätig und absolvierte 2013 bis 2014 ein Secondment in der deutschen Rechtsabteilung der ArcelorMittal Gruppe (Berlin).
Sprachen: Deutsch und Englisch