Constanze Keller ist seit Dezember 2021 als Rechtsanwältin bei Ogletree Deakins im Berliner Büro tätig. Sie berät nationale und internationale Mandanten in allen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Sie berät Unternehmen zu internationalen Mitarbeitersätzen sowie aufenthalts- und arbeitsgenehmigungsrechtlichen Fragestellungen. Sie begleitet die entsprechenden Antragsverfahren ebenfalls vor den deutschen Behörden.
Sprachen: Deutsch und Englisch