Eva von Muellern ist seit März 2017 als Rechtsanwältin im Berliner Büro von Ogletree Deakins tätig. Sie berät nationale und internationale Mandanten in allen Aspekten des deutschen individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunktmäßig berät Eva von Muellern darüber hinaus beim Entwerfen und Verhandeln von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen und deren Beendigung.
Neben der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung im Tagesgeschäft berät Eva von Muellern regelmäßig auch grenzüberschreitend im Zusammenhang mit Unternehmensrestrukturierungen, insbesondere Share- und Asset-Deals, sowie bei Verschmelzungen und Betriebsübergängen.
Sie vertritt Mandanten regelmäßig vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.
Eva von Muellern publiziert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen.
Vor ihrer Tätigkeit bei Ogletree Deakins war Eva von Muellern als Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle (Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht) in Köln sowie bei K&L Gates LLP (Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht) in Berlin tätig.
Sprachen: Deutsch und Englisch