UK ist unbestritten ein wichtiger Handelspartner und Wirtschaftsstandort für deutsche und andere europäische Unternehmen und wird dies auch nach dem Brexit bleiben. In einer zunehmend globalen und international verflochtenen Geschäftswelt ist es daher für Personalverantwortliche, die für Mitarbeiter aus UK zuständig sind, wichtig, den Finger am Puls der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in UK zu haben.
Was sollten Personalverantwortliche über das britische Arbeitsrecht und die Unterschiede zum deutschen Arbeitsrecht wissen? Was sind die wichtigsten Merkmale des britischen Arbeitsrechts, die sich auf das Personalmanagement auswirken? Welche arbeitsrechtlichen Risiken birgt der Brexit?
Begleiten Sie unseren Partner im Londoner Büro – Roger James – zu einem informativen Frühstücksbriefing am Donnerstag, den 29. November 2018 in Berlin und erfahren Sie mehr über die Themen, die Unternehmen mit Mitarbeitern im Vereinigten Königreich beachten müssen.
Zu den Themen gehören:
- Wer ist zu konsultieren, wenn es keinen Betriebsrat gibt?
- Umgang mit Krankheit, Leistung und Fehlverhalten – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Recht
- Kündigungen – wann kann ein Arbeitgeber kündigen und wie sind die Kosten und das Verfahren?
- Aktuelles zum Brexit – Auswirkungen für Arbeitgeber
- Aktuelles aus der britischen Gesetzgebung – Gender Pay Reporting und neuer UK Corporate Governance Code
- Fragen und Antworten – Stellen Sie die Fragen, die Sie zum britischen Arbeitsrecht beantwortet haben möchten.
Referent: Roger James // Partner bei Ogletree Deakins – London.