
Schwerbehindertenanzeige bis zum 31. März 2025
Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich mindestens 20 Arbeitnehmer:innen beschäftigen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl der vorhandenen Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung (oder denen gleichgestellte Personen) zu besetzen.