Arbeiten am Feiertag: Zuschläge und Entgeltfortzahlung
Beschäftigte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) haben Anspruch auf Feiertagszuschläge, wenn am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag besteht – auch bei Einsatz in einem anderen Bundesland ohne Feiertag. Das hat das BAG mit Urteil vom 1. August 2024 klargestellt (Az. 6 AZR 38/24).