WM-Fieber im Betrieb – aber Vorsicht: Wer beim Firmenfußball verletzt wird, ist nicht automatisch gesetzlich unfallversichert
Ein Kreuzbandriss während eines vom Arbeitgeber organisierten Fußballturniers ist kein Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Hannover am 16. April 2026 entschieden (Az. S 22 U 120/25, nicht rechtskräftig). Das Turnier war keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.