Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine bloße Kontaktaufnahme mit uns kein Anwalts-Mandantenverhältnis begründet. Wir können Sie in keiner Weise als Ihre Anwälte vertreten, bis wir (1) wissen, dass dies nicht zu einem Interessenkonflikt mit einem der bereits von uns vertretenen Mandantschaften führen würde, und (2) wir mit Ihnen eine angemessene Vereinbarung zur Vertretung getroffen haben. Dementsprechend senden Sie uns bitte keine Informationen über Sie betreffende Angelegenheiten, es sei denn, wir haben Ihnen unsere Bereitschaft, Sie als Anwälte zu vertreten in einem entsprechenden Schreiben (sog. Mandantenvereinbarung) bestätigt.