Dr. Martin Braun ist seit September 2024 als Rechtsanwalt im Münchener Büro von Ogletree Deakins tätig.
Er berät und vertritt nationale sowie internationale Mandanten in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, einschließlich der Beratung bei grenzüberschreitenden Konstellationen.
Vor seiner Tätigkeit bei Ogletree Deakins war Dr. Martin Braun als Rechtsanwalt bei SKW Schwarz in München im Bereich Arbeitsrecht tätig.
Sprachen: Deutsch, Englisch