Der Bundestag hat am 30. März 2017 das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen – Entgelttransparenzgesetz – verabschiedet. Dieses wird, sofern der Bundesrat keinen Einspruch erhebt, voraussichtlich am 1. Juni 2017 in Kraft treten.
Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern zu schaffen. Mit der gesetzlichen Neuerung kommen neue Pflichten und Herausforderungen auf Unternehmen zu: Neben einem individuellen Auskunftsanspruch sowie Berichtspflichten über die Gleichstellung und Entgeltgleichheit, sieht das Gesetz u.a. auch ein betriebliches Prüfungsverfahren vor.
Aus diesem Anlass findet unsere nächste Kooperationsveranstaltung mit unserem Partner Ebner Stolz am Donnerstag, 1. Juni 2017 zum Thema „Neues Entgelttransparenzgesetz“ statt.
In einem einstündigen Vortrag werden Ihnen die Referntinnen einen Überblick geben, welche arbeits- und steuerrechtlichen Änderungen sowie Herausforderungen es ab Juni zu bewältigen gilt.
Referenten:
Dr. Ulrike Conradi, Partnerin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Ogletree Deakins
Karina Frille, Partnerin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin bei Eber Stolz
Wir freuen uns, unsere Gäste um 18.00 Uhr im Waldorf Astoria begrüßen zu dürfen und erwarten eine spannende Veranstaltung sowie einen interessanten Erfahrungsaustausch beim anschließenden Get-Together.