Ab Mai 2018 tritt mit der Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“) ein neues gesamteuropäisches Datenschutzrecht in Kraft, welches das Bundesdaten-schutzgesetz weitgehend ersetzt.
Damit kommen auf die Unternehmen zahlreiche rechtliche und technische Veränderungen zu, die sich u. a. auf die Bereiche Personal, IT, Compliance, Prozesse etc. auswirken und eine Anpassung an die Vorgaben der DS-GVO erfordern. Da die DS-GVO bereits am 25. Mai 2018 ohne weitere Übergangsfrist unmittelbar in Deutschland Geltung erlangt, gilt es, das nun noch verbleibende Jahr zu nutzen, um mögliche Nachteile und Bußgelder zu vermeiden.
Aus diesem Anlass findet unser After-Work-Shop zum Thema „Neue EU-Datenschutzgrundverordnung“ als Kooperationsveranstaltung zusammen mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Ebner Stolz am Donnerstag, 4. Mai 2017, um 18:00 Uhr im Hotel TITANIC am Gendarmenmarkt in Berlin statt.
Agenda:
Teil 1:
Überblick über die wichtigsten Regelungen der DS-GVO sowie über die wesentlichen rechtlichen Vorkehrungen zur Gewährleistung der DS-GVO Konformität (z.B. Einwilligung, Erlaubnistatbestände, Anpassung bestehender Regelungen, Betriebsvereinbarungen).
Teil 2:
Technischer Datenschutz, Datensicherheit: Darstellung der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, die sich aus anderen Anforderungen (wie z. B. dem IT-Sicherheitsgesetz) mit der DS-GVO ergeben und einen unternehmerischen Mehrwert erzeugen („Datenschutz ISMS“ (Information Security Management System) und „Privacy by Design“ im Rahmen von Software- und Systemarchitekturen).
Teil 3:
Darstellung der Auswirkungen der DS-GVO auf forensische Sonderuntersuchungen im Falle von wirtschaftskriminellen Handlungen. Anhand eines Praxisfalls wird ein Überblick zum Ablauf einer forensischen Untersuchung und den Herausforderungen der Sammlung und Verarbeitung von digitalen Daten gegeben.
Wir würden uns freuen, Sie bei unserem Vortragsevent mit anschließendem Get-Together begrüßen zu dürfen!