Im Juli 2017 ist das neue Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Ziel ist es, das Gebot der gleichen Entlohnung für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherzustellen.
In einem vorangegangenen After-Work-Shop hat Ogletree Deakins die Teilnehmer bereits über neue Pflichten und Herausforderungen für Unternehmen informiert. Nun soll es darum gehen, die Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes insbesondere im Hinblick auf eine rechtssichere Stellenbewertung in der betrieblichen Praxis zu beleuchten. Der gemeinsame Impulsvortrag will mit den Teilnehmern zum einen grundlegende Fragen klären, wie
- Sind Sie vom Gesetz betroffen?
- Wann besteht ein individueller Auskunftsanspruch?
- Welche Stellen sind tatsächlich vergleichbar?
- Wie ist bei diesen Stellen das Gehaltsgefüge?
- Wie ist nachzuweisen, was das Unternehmen konkret unternimmt, um eine Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen sicherzustellen bzw. wie es eine Differenzierung „rechtfertigt“?
Zum anderen wird den Teilnehmern auch eine handhabbare Stellenbewertungssystematik an die Hand gegeben, um die Unternehmen beim Aufbau einer „Equal Payment Systematik“ zu unterstützen.
Seien Sie herzlich zu unserem nächsten Kooperationsevent am Donnerstag, 12. Oktober 2017, um 18:00 Uhr ins Stone Brewing Berlin (Im Marienpark 23, 12107 Berlin) eingeladen.
Gemeinsam mit unseren Gästen freuen wir uns auf eine spannende Veranstaltung in „biersonderer“ Atmosphäre und auf einen interessanten Erfahrungsaustausch beim anschließenden Get-Together.