In sämtlichen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts steht unseren Mandanten ein hochspezialisiertes Team mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung: ob laufendes Tagesgeschäft mit Arbeitnehmern (von der Einstellung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Kündigung – im nationalen und internationalen Kontext) oder bei Um- und Restrukturierungen, beim Umgang und Verhandlungen mit Betriebs-/Personalräten sowie Gewerkschaften bis hin zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung, Post-Merger-Integration, „Global Mobility“ (zum Beispiel Arbeitnehmerentsendung, Business Immigration etc.) oder Compliance- und Datenschutzthemen.

An 57 Standorten in Europa, den USA, Kanada und Mexiko unterstützen die über 1000 Anwältinnen und Anwälte von Ogletree Deakins Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Von Compliance-Lösungen bis hin zum Case Management bieten wir effiziente und kostengünstige Wege, um Herausforderungen zu meistern.

Unsere Lösungen erleichtern die Arbeit mit mehrstufiger Compliance und bieten Trainingsoptionen, die Ihren strategischen Zielen entsprechen. Holen Sie sich die Ressourcen, die Sie benötigen, in einem leicht verständlichen Prozess von einem reaktionsschnellen Partner.

Arbeitsrecht

Wir vertreten Mandanten aller Größenordnungen; vom Start-Up-Unternehmen, das erste Arbeitnehmer einstellt, über mittelständische Unternehmen bis zum etablierten „Global Player“.

Mit einer Vielzahl unserer Mandanten pflegen wir langjährige, vertrauensvolle Mandatsbeziehungen und unterstützen sie bei sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Andere Mandanten kommen auf uns gezielt zu, wenn wieder einmal ein konkretes Projekt erfolgreich durchgeführt werden soll.

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Business Immigration

Der Bereich Business Immigration unterstützt nationale und internationale Arbeitgeber bei der Beantragung der notwendigen Visa bzw. Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigungen für ausländische Mitarbeiter, die kurz- oder langfristig in Deutschland tätig werden sollen – sei es im Rahmen einer zeitlich befristeten Entsendung oder aufgrund einer Festanstellung in Deutschland. Wir prüfen, welches Antragsverfahren in dem jeweiligen Einzelfall durchzuführen ist, begleiten Arbeitgeber und Mitarbeiter sodann bei der Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen und der Durchführung der einzelnen Verfahrensschritte und treten gegenüber den Behörden als Ansprechpartner auf. Selbstverständlich beraten und unterstützen wir auch Familienangehörige, die den Mitarbeiter nach Deutschland begleiten möchten.

Internationale Kompetenz

Wir agieren international: Dort, wo Ogletree Deakins noch nicht mit einem eigenen Büro vertreten ist, haben wir ein Netzwerk von erprobten, lokalen Partnern und können unseren Mandanten so in allen arbeitsrechtlichen Fragen auch weltweit zuverlässig juristische Unterstützung aus einer Hand bieten. Dabei legen wir Wert auf eine fundierte, individuelle Beratung mit klaren, praktischen Handlungsempfehlungen. Exzellenter Mandantenservice, schnelle Reaktionszeiten und transparente Kosten sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

Die Grundlage des Erfolgs von Ogletree Deakins ist dabei, dass jeder unserer eigenen Standorte die jeweiligen lokalen arbeitsrechtlichen Besonderheiten bestens kennt. So sind wir gerade bei internationalen Personal-Themen in der Lage, unsere spezifische Fachkunde in den einzelnen Ländern mit dem globalen Ansatz von Unternehmen zu kombinieren. Unsere Mandanten können daher sicher sein, dass wir – egal wo arbeitsrechtlicher Rat benötigt wird – den richtigen Arbeitsrechtsexperten zum Einsatz bringen können.

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Team

Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht steht Ihnen in jeder Rechtslage zur Seite. Wir begleiten Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen sowie gerichtlichen Auseinandersetzungen, und auch in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten begleiten wir Sie gern. Kontaktieren Sie uns noch heute!

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