Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen
Ab 1. August 2022 gelten neue Spielregeln für Arbeitsverträge: Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 wird u.a. das Nachweisgesetz gravierend verschärft. Der Katalog der vom Arbeitgeber bei Vertragsabschluss zu dokumentierenden Arbeitsbedingungen wird umfassend erweitert. Sämtliche Informationen müssen vom Arbeitgeber zwingend in Schriftform an die Beschäftigten ausgehändigt werden; digitale Arbeitsverträge allein sind hierfür nicht ausreichend. Verstöße gegen die Nachweispflichten können künftig mit Bußgeldern bis zu EUR 2.000 sanktioniert werden. Neue Arbeitgeberpflichten werden darüber hinaus in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen. Wir informieren Sie, was Sie jetzt tun müssen, um die neuen Vorgaben in Bezug auf Neueinstellungen und auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen rechtzeitig umzusetzen.