Fristlose Kündigung wegen Online-Erwerbs einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Digitalisierung vereinfacht und beschleunigt Abläufe in der betrieblichen Praxis. Dabei entstehen oft neue Phänomene, mit denen dann im Betrieb umzugehen ist. Auf dem Weg zu einem neuen Dauerbrenner ist insofern der Online-Erwerb einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) und deren Vorlage beim Arbeitgeber. Welche Form und Folgen dies für ein Arbeitsverhältnis haben kann, verdeutlicht das Urteil des LAG Hamm vom 05.September 2025 ( 14 SLa 145/25), welches im folgenden näher erläutert wird.