Erhöhung der Beitrags- und Versicherungspflichtgrenzen ab 1. Januar 2025
Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden jährlich aktualisiert und an die Einkommensentwicklung angepasst. Zum 1. Januar 2025 tritt die vom Bundeskabinett am 6. November 2024 beschlossene Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 in Kraft. Aufgrund der positiven Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr steigen die Beitragsbemessungsgrenzen stärker als in der Vergangenheit.