
Verfall von virtuellen Optionsrechten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wichtige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts für Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 19. März 2025 – 10 AZR 67/24) entschieden, dass bestimmte Verfallklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Verfall virtueller Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam sind.