Weniger bürokratische Hürden im Arbeitsrecht?
Bereits im Koalitionsvertrag hatte die gerade auseinandergebrochene Ampelkoalition sich vorgenommen, dem unerwünschten Trend der steigenden bürokratischen Belastung insbesondere der Unternehmen gegenzusteuern. Ein Baustein hierbei soll das so genannte „Bürokratieentlastungsgesetz IV“ (BEG IV) sein. Das Gesetz wurde am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet, in Kraft treten wird es am 1 Januar 2025, weshalb es sich lohnt einen Blick auf die hiermit verbundenen Änderungen zu werfen.