
Widerruf der Homeoffice-Erlaubnis: Grenzen des Weisungsrechts für Arbeitgeber
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat in seinem Urteil vom 11. Juli 2024 (Az. 6 Sa 579/23) entschieden, dass der Widerruf einer langjährigen Homeoffice-Erlaubnis und die damit verbundene Versetzung an einen 500 km entfernten Arbeitsplatz unzulässig war, da der Arbeitgeber dabei die Grenzen des billigen Ermessens überschritten hat.