Schiedsrichter in 3. Liga sind (doch) keine Arbeitnehmer!
Fußball-Fans kennen die nervenzehrende Situation, in der Spieler und Zuschauer während eines Fußballspiels den Review durch den Video-Assistant-Referee (VAR) abwarten müssen und ein Schiedsrichter seine zuvor getroffene Entscheidung nach langem Warten mitunter revidiert. Genauso erging es möglicherweise den Schiedsrichtern der 3. Liga, als im vergangenen Jahr die Frage, ob es sich bei ihnen um „Arbeitnehmer“ nach deutschem Recht handelt, durch die arbeitsgerichtlichen Instanzen zog. Das ArbG Bonn hatte diese Frage im Februar 2025 zunächst verneint (Az: 4 Ca 2061/24), das LAG Köln (Az: 5 Ta 58/25) sah es im Juni 2025 anders. Im Dezember 2025 folgte im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens die Entscheidung des BAG.