
Matrix-Führungskräfte: Teilnahme an Betriebsratswahlen in mehreren Betrieben möglich
Matrix-Strukturen gehören in vielen Unternehmen zum Alltag – Führungskräfte steuern ihre Teammitglieder dabei zumeist bereichs- und betriebsübergreifend. Doch wie wirkt sich diese Organisationsform auf Mitbestimmungsrechte aus? Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22.05.2025 (Az. 7 ABR 28/24) schafft mehr Klarheit in Bezug auf die Wahlberechtigung bei Betriebsratswahlen gem. § 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Matrix-Führungskräfte können in mehreren Betrieben gleichzeitig wahlberechtigt sein.