Zum Inlandsbezug des allgemeinen Kündigungsschutzes
Der technologische Fortschritt bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern zunehmende Möglichkeiten der flexiblen Gestaltungen von Arbeitsverhältnissen. So ist es Arbeitnehmern möglich, in Deutschland zu wohnen und im Home-Office für ausländische Unternehmen tätig zu werden, ohne dafür umziehen und dadurch ihre gesamten Lebensumstände umstellen zu müssen. Welche kündigungsrechtlichen Konsequenzen solche Vertrags-Konstellationen mit sich bringen können, zeigt aktuell das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 02. September 2025 (Az: 4 SLa 200/24).