Urlaub ist die Zeit zum Träumen – aber nicht immer für Arbeitgeber
Ein absolutes Dauer-Thema in der arbeitsrechtlichen Praxis: Steht eine fristlose Kündigung wegen des dringenden Verdachts einer schweren Pflichtverletzung (Verdachtskündigung) im Raum, muss der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung zeitnah anhören.