„Du sollst nicht lügen“: Fristlose Kündigung wegen (versuchten) Prozessbetrugs
Kommt es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einem Gerichtsverfahren, kann die Versuchung groß sein, den Sachverhalt etwas vorteilhafter darzustellen, als er es tatsächlich ist. Bringt der Arbeitnehmer in einem Verfahren gegen seinen Arbeitgeber unwahre Behauptungen vor, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Um einen solchen Fall (versuchten) Prozessbetrugs ging es in der Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 13. August 2025 (2 SLa 735/24).