BAG zu elektronischen Entgeltabrechnungen
Das Bundesarbeitsgericht geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung der Arbeitswelt. Der neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass die Einstellung von Gehaltsabrechnungen in ein digitales Mitarbeiterportal zum Abruf den gesetzlichen Anforderungen zur Übermittlung der Abrechnungen genügt. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen war hier (noch) anderer Meinung.