Urteil des BAG zu Zielvereinbarungen
Mit dem November beginnen nicht nur (spätestens) die Vorbereitungen für die Weihnachtszeit, sondern bei Unternehmen auch häufig der Endspurt für verschiedene Planungen des kommenden Geschäftsjahres. Das ist auch typischerweise die Zeit der Verhandlungen über Zielvereinbarungen mit bonusberechtigten Mitarbeitenden. Dies ist uns Grund genug, einen Blick auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Juli zu werfen.