
Kein Verzicht auf gesetzlichen Urlaub durch gerichtlichen Vergleich im laufenden Arbeitsverhältnis
In der Praxis werden arbeitsrechtliche Streitigkeiten oftmals durch gerichtliche Vergleiche beendet. Dabei wird häufig die Formulierung „Urlaubsansprüche sind in natura gewährt“ verwendet, um diese abschließend zu regeln. Eine derartige Regelung stößt jedoch an ihre Grenzen, wenn zwingende gesetzliche Regelungen berührt werden.