
Berücksichtigung virtueller Aktienoptionen bei der Karenzentschädigung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 27. März 2025 – 8 AZR 63/24) entschieden, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeübte virtuelle Aktienoptionen bei der Berechnung der Karenzentschädigung nicht zu berücksichtigen sind.