Kein Vertretungsnachweis, keine Kündigung – BAG zur Zurückweisung von Kündigungen
Die Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmachtsvorlage ist in der Praxis oftmals ein Stolperstein. Wird eine Kündigung nicht vom gesetzlichen Vertretungsorgan selbst, sondern von einzelnen Organmitgliedern ohne Einzelvertretungsmacht oder Bevollmächtigten ausgesprochen, droht die Unwirksamkeit, wenn dem Kündigungsempfänger kein Nachweis der Vertretungsmacht vorgelegt wird und er die Kündigung aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 07. Mai 2026 – 2 AZR 130/25 verdeutlicht dies anschaulich.