Erweiterte Fachkräfteeinwanderung: Das gilt ab November 2023
Um den Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen und Deutschland als Zuwanderungsland für Fachkräfte attraktiver und weniger bürokratisch zu gestalten, hat der Bundestag am 16. August 2023 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1883 verabschiedet. Mit dem Gesetz werden die bereits bestehenden Regelungen für Fachkräfte nunmehr neugestaltet bzw. erweitert. Es enthält zahlreiche Änderungen der Aufenthaltstitel für Fachkräfte, die sukzessiv, zu einem Teil bereits am 18. November dieses Jahres in Kraft treten werden.