OnPoint – Mai 2019: Aktuelle Urteile und Praxistipps zum Urlaubsrecht
Newsletter-Ausgabe Mai 2019: Das Team von Ogletree Deakins Berlin kommentiert die jüngsten Urteile des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsrecht.
Newsletter-Ausgabe Mai 2019: Das Team von Ogletree Deakins Berlin kommentiert die jüngsten Urteile des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsrecht.
In der letzten Ausgabe unseres OnPoint-Newsletters in diesem Jahr informieren wir Sie wieder über spannende Themen aus den Bereichen Versorgungsleistungen bei mehrfachem Betriebsübergang, Beschäftigungsgarantie für Schwerbehinderte und Versetzungen von Arbeitnehmern an einen anderen Arbeitsort. Besonders interessant für alle britischen Arbeitnehmer dürfte auch unser Artikel zum Thema No-Deal Brexit sein.
Der Europäische Gerichtshof fällte jüngst eine viel debattierte Entscheidung zur Pflicht des Arbeitgebers zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit seiner Mitarbeiter. Diese und weitere Urteile stellen wir Ihnen in unserer August Ausgabe des OnPoint Newsletters vor.
Nach wochenlangen Debatten hat die Bundesregierung in einem Koalitionsbeschluss am Mittwochabend eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.
Auch der Bundesrat hat nun dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen“ zugestimmt, sodass dieses zeitnah in Kraft treten kann. Neben der namensgebenden Regelung ist Bestandteil des Gesetzes auch die sog. „Inflationsausgleichsprämie“. Angesichts stark steigender Verbraucherpreise und rekordverdächtiger Inflationsrate möchte die Bundesregierung Arbeitgeber dazu motivieren, ihren Beschäftigten Prämienzahlungen zugutekommen zu lassen, um dadurch die gestiegenen finanziellen Belastungen der jüngeren Vergangenheit abzufedern.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine bloße Kontaktaufnahme mit uns kein Anwalts-Mandantenverhältnis begründet. Wir können Sie in keiner Weise als Ihre Anwälte vertreten, bis wir (1) wissen, dass dies nicht zu einem Interessenkonflikt mit einem der bereits von uns vertretenen Mandantschaften führen würde, und (2) wir mit Ihnen eine angemessene Vereinbarung zur Vertretung getroffen haben. Dementsprechend senden Sie uns bitte keine Informationen über Sie betreffende Angelegenheiten, es sei denn, wir haben Ihnen unsere Bereitschaft, Sie als Anwälte zu vertreten in einem entsprechenden Schreiben (sog. Mandantenvereinbarung) bestätigt.