Die Energiepreispauschale kommt – was Arbeitgeber wissen müssen
Nach dem Steuerentlastungsgesetz 2022 haben Erwerbstätige ab 1. September 2022 einmalig Anspruch auf eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Pauschale ist zur Abmilderung der derzeit hohen Energiekosten gedacht.