Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz enden am 2. Februar 2023
Mehr als zwei Monate früher als ursprünglich geplant sollen die wenigen derzeit noch vorhandenen Regeln zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz nun auslaufen. Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2023 beschlossen, die seit dem 1. Oktober 2022 unverändert geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufzuheben. Damit enden die Sonderregelungen zum Umgang mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz. Begründet wird dies mit den derzeit trotz winterlicher Temperaturen seit Wochen beständig sinkenden Neuinfektionszahlen – die befürchtete Winterwelle scheint hier glücklicherweise ausgeblieben zu sein.