Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – auch bei besserem Verhandlungsgeschick des anderen Geschlechts

In der Vergangenheit wurde teilweise vertreten, dass einer Arbeitnehmerin ein Differenzvergütungsanspruch wegen schlechterer Bezahlung im Vergleich zu einem männlichen Kollegen unter Umständen nicht zustünde, wenn das höhere Gehalt des männlichen Kollegen, der eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber ausübt, aus seinem besseren Verhandlungsgeschick im Rahmen von Vergütungsverhandlungen resultiere.

Neues Jahr – Neues Recht: Diese arbeitsrechtlichen Änderungen gelten in 2023

Zum 1. Januar 2023 hält die viel gepriesene Digitalisierung auch bei den gesetzlichen Krankenkassen Einzug. Das führt dazu, dass die bislang als „Gelber Schein“ bekannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform weitgehend der Vergangenheit angehören wird. Über die Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich versicherten Mitarbeiter*innen werden Arbeitgeber fortan auf elektronischem Wege durch die jeweils zuständige gesetzliche Krankenkasse informiert.