Neues Jahr – Neues Recht: Diese arbeitsrechtlichen Änderungen gelten in 2023

Zum 1. Januar 2023 hält die viel gepriesene Digitalisierung auch bei den gesetzlichen Krankenkassen Einzug. Das führt dazu, dass die bislang als „Gelber Schein“ bekannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform weitgehend der Vergangenheit angehören wird. Über die Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich versicherten Mitarbeiter*innen werden Arbeitgeber fortan auf elektronischem Wege durch die jeweils zuständige gesetzliche Krankenkasse informiert.