„Flinke Frauenhände“ für 2.500,00 Euro!

Dass bei der Formulierung von Stellenausschreibungen Vorsicht geboten ist, um sich nicht mit dem Vorwurf der Diskriminierung und damit einhergehenden Schadensersatzforderungen konfrontiert zu sehen, dürfte den allermeisten Arbeitgebern mittlerweile bekannt sein. Das „(m/w/d)“ hinter der Positionsbezeichnung der ausgeschriebenen Stelle ist inzwischen weitestgehend Usus.