
Verschlucken am Kaffee kann ein Arbeitsunfall sein
„Guten Morgen, erstmal einen Kaffee, bitte!“
Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat sich mit Kaffeetrinken am Arbeitsplatz befasst und entschieden:
Das Stürzen infolge des Verschluckens beim Kaffeetrinken kann im Einzelfall einen Arbeitsunfall im Sinne des gesetzlichen Unfallrechts darstellen (Urteil vom 22.05.2025 – AZ L 6 U 45/23).