
BAG: Schadensersatz bei DSGVO-Verstoß
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die unerlaubte Weitergabe von Beschäftigtendaten innerhalb eines Konzerns kann bei testweiser Nutzung einer Software einen Schadenersatzanspruch nach der DSGVO auslösen. Im konkreten Fall ging es um eine cloudbasierte HR-Software. Für Unternehmen ist damit klar: Selbst interne Projekte brauchen klare datenschutzrechtliche Grenzen – Betriebsvereinbarungen schützen nur eingeschränkt.