Dr. Martin Greßlin ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist seit Juli 2024 als Partner im Münchener Büro von Ogletree Deakins tätig.
Martin Greßlin berät und vertritt Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich des Dienstvertragsrechts und des Rechts der betrieblichen Altersversorgung. Er berät hierbei individualrechtlich von der Begründung über die Gestaltung bis zur Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen wie auch kollektivrechtlich zu allen Fragen rund um die Beteiligung von Betriebsräten und Gewerkschaften. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeiten liegt bei der Beratung zu Reorganisationen und Massenentlassungen, Outsourcings, Unternehmenstransaktionen sowie in der Beratung zu kollektivrechtlichen Themen im Tages- und Projektgeschäft. Er ist umfassend vor Arbeitsgerichten tätig.
Vor seiner Tätigkeit bei Ogletree Deakins war Martin Greßlin bei SKW Schwarz und CMS Hasche Sigle tätig.
Sprachen: Deutsch und Englisch