Dr. Ulrike Conradi ist seit 2015 als Partnerin im Berliner Büro von Ogletree Deakins tätig. Seit 2019 führt sie das Berliner Büro und seit 2024 das Münchener Büro als Managing Partnerin. Sie ist Co-Chair der Global Reorganizations Practice Group.
Ulrike Conradi ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und berät nationale und internationale Unternehmen sowie den öffentlichen Sektor in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts einschließlich des Sozialversicherungsrechts.
Zu den Beratungsschwerpunkten von Ulrike Conradi gehören Entlassungen, Umstrukturierungen, Unternehmenstransaktionen und Betriebsübergänge einschließlich der anschließenden Integration sowie Entgelttransparenz, Diskriminierung, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und Global Mobility.
Sie vertritt Arbeitgeber in gerichtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und allen kollektivrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Abschluss von Haustarifverträgen und Betriebsvereinbarungen nebst Interessenausgleich und Sozialplan.
Darüber hinaus ist Ulrike Conradi Expertin im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und berät Unternehmen bei der Gestaltung von Versorgungsordnungen, deren Schließung, Harmonisierung und Ablösung sowie bei der Übertragung von Pensionszusagen und Versorgungsanwartschaften. Im Jahr 2019 erstritt Ulrike Conradi eine Grundsatzentscheidung beim Bundesarbeitsgericht zur verschlechternden Ablösung von Versorgungsordnungen im Rahmen eines Betriebsübergangs.
Ulrike Conradi veröffentlicht regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen und hält Vorträge. Sie ist Gewinnerin des Client Choice Award 2018 in der Kategorie „Employment and Benefits“ für Deutschland, sowie des Client Choice Award 2021 in der Kategorie „Labor and Employment“.
Bevor sie zu Ogletree Deakins kam, war sie im Berliner Büro von Baker & McKenzie tätig.
Sprachen: Englisch und Französisch