Aufgrund der großen Nachfrage nach unserem letzten Workshop findet eine Wiederholungsveranstaltung zum Thema „Betriebliche Benefits“ mit unserem Partner Ebner Stolz statt.
Der weiterhin anhaltende Fachkräftemangel und der zunehmende Wunsch von Mitarbeitern und Bewerbern nach individualisierten Arbeitsbedingungen prägen die Personallandschaft. Viele Unternehmen wollen verstärkt innovative, nachhaltige und umweltfreundlich Leistungen anbieten, um bereits beschäftigte Mitarbeiter zu binden und qualifizierte neue Mitarbeiter zu gewinnen. Ein Instrument hierfür ist die Gewährung betrieblicher Benefits, womit den Mitarbeitern mehr „Netto vom Brutto“ bleibt und gleichzietig die Attraktivität des Unternehmens gesteigert werden kann.
Der weiterhin anhaltende Fachkräftemangel und der zunehmende Wunsch von Mitarbeitern und Bewerbern nach individualisierten Arbeitsbedingungen prägen die Personallandschaft. Viele Unternehmen wollen verstärkt innovative, nachhaltige und umweltfreundlich Leistungen anbieten, um bereits beschäftigte Mitarbeiter zu binden und qualifizierte neue Mitarbeiter zu gewinnen. Ein Instrument hierfür ist die Gewährung betrieblicher Benefits, womit den Mitarbeitern mehr „Netto vom Brutto“ bleibt und gleichzietig die Attraktivität des Unternehmens gesteigert werden kann.
UK ist unbestritten ein wichtiger Handelspartner und Wirtschaftsstandort für deutsche und andere europäische Unternehmen und wird dies auch nach dem Brexit bleiben. In einer zunehmend globalen und international verflochtenen Geschäftswelt ist es daher für Personalverantwortliche, die für Mitarbeiter aus UK zuständig sind, wichtig, den Finger am Puls der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in UK zu haben.
Was sollten Personalverantwortliche über das britische Arbeitsrecht und die Unterschiede zum deutschen Arbeitsrecht wissen? Was sind die wichtigsten Merkmale des britischen Arbeitsrechts, die sich auf das Personalmanagement auswirken? Welche arbeitsrechtlichen Risiken birgt der Brexit?
Begleiten Sie unseren Partner im Londoner Büro – Roger James – zu einem informativen Frühstücksbriefing am Donnerstag, den 29. November 2018 in Berlin und erfahren Sie mehr über die Themen, die Unternehmen mit Mitarbeitern im Vereinigten Königreich beachten müssen.
Zu den Themen gehören:
Wer ist zu konsultieren, wenn es keinen Betriebsrat gibt?
Umgang mit Krankheit, Leistung und Fehlverhalten – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Recht
Kündigungen – wann kann ein Arbeitgeber kündigen und wie sind die Kosten und das Verfahren?
Aktuelles zum Brexit – Auswirkungen für Arbeitgeber
Aktuelles aus der britischen Gesetzgebung – Gender Pay Reporting und neuer UK Corporate Governance Code
Fragen und Antworten – Stellen Sie die Fragen, die Sie zum britischen Arbeitsrecht beantwortet haben möchten.
Referent: Roger James // Partner bei Ogletree Deakins – London.
Top Secret?!
In der heutigen Zeit der rasanten industriellen Entwicklung stellen Geschäftsgeheimnisse – seien es Baupläne, Rezepturen oder Algorithmen – unschätzbare immaterielle Werte von Unternehmen dar. Daher ist der effektive und effiziente Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ein wesentlicher wirtschaftlicher Erfolgsfaktor unserer zunehmend digitalisierten Welt.
Seit kurzem liegt ein Referentenentwurf für ein Gesetz über den Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor und soll als neues Stammgesetz Unternehmen Schutz vor rechtswidriger Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen bieten.
Join our AfterWorkShop
Aus diesem Anlass lädt Ogletree Deakins gemeinsam mit der Strafrechtskanzlei Danckert Bärlein Sättele zum AfterWorkShop „Verraten und verkauft!“ am 14. November 2018 in die Alte Schmiede ein.
Gemeinsam werden die Referenten über dieses sehr praxisrelevante Thema und die Auswirkungen des bevorstehenden Gesetzesentwurfes informieren und ihren Gästen Handlungsempfehlungen an die Hand geben, damit Unternehmen aus arbeitsrechtlicher sowie strafrechtlicher Sicht auf der sicheren Seite sind.
GetTogether in der Alten Schmiede (EUREF Campus)
Gemeinsam mit unseren Gästen freuen wir uns im Anschluss an die Vorträge (ca. 20.00 Uhr) auf einen interessanten Erfahrungsaustausch beim lockeren Get-Together.
Aufgrund der sehr hohen Nachfrage, freuen wir uns, Ihnen einen Zusatztermin zu unserer datenschutzrechtlichen Kooperationsveranstaltung mit Ebner Stolz anbieten zu können:
Der zusätzliche AfterWorkShop zum Thema „Auswirkungen des neuen Datenschutzrechts für „Human Resources“ gemäß DSGVO“ findet am Mittwoch,25. April 2017, um 18:30 Uhr im Hotel Waldorf Astoria statt.
Die DSGVO kommt mit großen Schritten: In knapp zwei Monaten findet ab dem 25. Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO sowie das BDSG-neu) Anwendung. Damit kommen auf Unternehmen erhebliche gesetzliche Änderungen zu, die sich im HR-Bereich insbesondere auf die Verarbeitung von Beschäftigtendaten auswirken und eine Anpassung an die zwingend geltenden neuen Bestimmungen erfordern.
Mit dieser Veranstaltung wollen wir Sie gemeinsam mit Ebner Stolz über einige wichtige „Sofortmaßnahmen“ für den Personalbereich aufklären und Ihnen technische sowie arbeitsrechtliche Handlungsempfehlungen geben, die Sie unbedingt bei Ihrer letzten Vorbereitung beachten sollten, um „compliant“ zu sein und sich vor hohen Bußgeldern zu schützen.
Agenda:
Teil 1:
DSGVO aus Sicht Digitalisierung / IT
Beispielhafte Erläuterung von Einzelfragen zur technischen Umsetzung der neuen Anforderungen
Speicherung von HR-Daten auf US-Cloud-basierter Technik
Teil 2: Überblick über die wichtigsten Regelungen der DSGVO und BDSG-neu im Bezug auf die Besonderheiten beim Umgang mit Beschäftigtendaten
Problematik der „Einwilligung“
Informationsrechte und Auskunftspflichten
Anpassung bestehender Regelungen und Betriebsvereinbarungen
Umgang mit Service-Providern (Auftragsverarbeitung)
Grenzüberschreitender Transfer von Beschäftigtendaten
Ogletree Deakins lädt ein:
Unsere nächstes Business Breakfast in Kooperation mit Ebner Stolz findet zum Thema „Auswirkungen des neuen Datenschutzrechts für „Human Resources“ gemäß DSGVO “ am Dienstag, 24. April 2017, um 8:30 Uhr im Berlin Capital Club am Gendarmenmarkt statt.
Die DSGVO kommt mit großen Schritten: In knapp zwei Monaten findet ab dem 25. Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO sowie das BDSG-neu) Anwendung. Damit kommen auf Unternehmen erhebliche gesetzliche Änderungen zu, die sich im HR-Bereich insbesondere auf die Verarbeitung von Beschäftigtendaten auswirken und eine Anpassung an die zwingend geltenden neuen Bestimmungen erfordern.
Mit dieser Veranstaltung wollen wir Sie gemeinsam mit Ebner Stolz über einige wichtige „Sofortmaßnahmen“ für den Personalbereich aufklären und Ihnen technische sowie arbeitsrechtliche Handlungsempfehlungen geben, die Sie unbedingt bei Ihrer letzten Vorbereitung beachten sollten, um „compliant“ zu sein und sich vor hohen Bußgeldern zu schützen.
Agenda:
Teil 1:
DSGVO aus Sicht Digitalisierung / IT
Beispielhafte Erläuterung von Einzelfragen zur technischen Umsetzung der neuen Anforderungen
Speicherung von HR-Daten auf US-Cloud-basierter Technik
Teil 2: Überblick über die wichtigsten Regelungen der DSGVO und BDSG-neu im Bezug auf die Besonderheiten beim Umgang mit Beschäftigtendaten
Problematik der „Einwilligung“
Informationsrechte und Auskunftspflichten
Anpassung bestehender Regelungen und Betriebsvereinbarungen
Umgang mit Service-Providern (Auftragsverarbeitung)
Grenzüberschreitender Transfer von Beschäftigtendaten
Im Juli 2017 ist das neue Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Ziel ist es, das Gebot der gleichen Entlohnung für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherzustellen.
In einem vorangegangenen After-Work-Shop hat Ogletree Deakins die Teilnehmer bereits über neue Pflichten und Herausforderungen für Unternehmen informiert. Nun soll es darum gehen, die Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes insbesondere im Hinblick auf eine rechtssichere Stellenbewertung in der betrieblichen Praxis zu beleuchten. Der gemeinsame Impulsvortrag will mit den Teilnehmern zum einen grundlegende Fragen klären, wie
Sind Sie vom Gesetz betroffen?
Wann besteht ein individueller Auskunftsanspruch?
Welche Stellen sind tatsächlich vergleichbar?
Wie ist bei diesen Stellen das Gehaltsgefüge?
Wie ist nachzuweisen, was das Unternehmen konkret unternimmt, um eine Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen sicherzustellen bzw. wie es eine Differenzierung „rechtfertigt“?
Zum anderen wird den Teilnehmern auch eine handhabbare Stellenbewertungssystematik an die Hand gegeben, um die Unternehmen beim Aufbau einer „Equal Payment Systematik“ zu unterstützen.
Seien Sie herzlich zu unserem nächsten Kooperationsevent am Donnerstag, 12. Oktober 2017, um 18:00 Uhr ins Stone Brewing Berlin (Im Marienpark 23, 12107 Berlin) eingeladen.
Gemeinsam mit unseren Gästen freuen wir uns auf eine spannende Veranstaltung in „biersonderer“ Atmosphäre und auf einen interessanten Erfahrungsaustausch beim anschließenden Get-Together.
Fortschreitende Automatisierungsprozesse in sämtlichen Wirtschaftsbereichen, eine zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, demografische Herausforderungen und veränderte Anforderungen junger Generationen von Arbeitnehmern an Arbeitgeber und Job. Dies sind nur einige Punkte, die Arbeitgeber heute und zukünftig beschäftigen (werden). „New Work“ ist in aller Munde.
Doch, welche Herausforderungen und Chancen ergeben sich für Arbeitgeber auf dem Weg zu einer transparenteren, flexibleren und familienfreundlicheren Arbeitswelt und -kultur? Was verbirgt sich dahinter ganz praktisch aus arbeitsrechtlicher und steuerlicher Perspektive?
In einem „Doppelten-Impulsvortrag“ stellen Ihnen unsere Referenten einige Best-Practices zu Themen wie Agilität und flexible Arbeitszeitgestaltung, Co-Working, Home Office oder beispielsweise Job-Sharing vor und geben Ihnen erste Handlungsempfehlungen an die Hand, wie der Weg zu einem „New Employer“ erfolgreich gelingen kann.
Seien Sie herzlich zu unserem nächsten Kooperationsevent zum Thema „New Work“ am Donnerstag, 21. September 2017, um 18:00 Uhr ins Sofitel Berlin Kurfürstendamm eingeladen.
Gemeinsam mit unseren Gästen freuen wir uns auf einen inspirierenden Vortrag und einen intensiven Erfahrungsaustausch beim anschließenden GetTogether.
Der Bundestag hat am 30. März 2017 das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen – Entgelttransparenzgesetz – verabschiedet. Dieses wird, sofern der Bundesrat keinen Einspruch erhebt, voraussichtlich am 1. Juni 2017 in Kraft treten.
Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern zu schaffen. Mit der gesetzlichen Neuerung kommen neue Pflichten und Herausforderungen auf Unternehmen zu: Neben einem individuellen Auskunftsanspruch sowie Berichtspflichten über die Gleichstellung und Entgeltgleichheit, sieht das Gesetz u.a. auch ein betriebliches Prüfungsverfahren vor.
Aus diesem Anlass findet unsere nächste Kooperationsveranstaltung mit unserem Partner Ebner Stolz am Donnerstag, 1. Juni 2017 zum Thema „Neues Entgelttransparenzgesetz“ statt.
In einem einstündigen Vortrag werden Ihnen die Referntinnen einen Überblick geben, welche arbeits- und steuerrechtlichen Änderungen sowie Herausforderungen es ab Juni zu bewältigen gilt.
Referenten:
Dr. Ulrike Conradi, Partnerin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Ogletree Deakins
Karina Frille, Partnerin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin bei Eber Stolz
Wir freuen uns, unsere Gäste um 18.00 Uhr im Waldorf Astoria begrüßen zu dürfen und erwarten eine spannende Veranstaltung sowie einen interessanten Erfahrungsaustausch beim anschließenden Get-Together.
Ab Mai 2018 tritt mit der Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“) ein neues gesamteuropäisches Datenschutzrecht in Kraft, welches das Bundesdaten-schutzgesetz weitgehend ersetzt.
Damit kommen auf die Unternehmen zahlreiche rechtliche und technische Veränderungen zu, die sich u. a. auf die Bereiche Personal, IT, Compliance, Prozesse etc. auswirken und eine Anpassung an die Vorgaben der DS-GVO erfordern. Da die DS-GVO bereits am 25. Mai 2018 ohne weitere Übergangsfrist unmittelbar in Deutschland Geltung erlangt, gilt es, das nun noch verbleibende Jahr zu nutzen, um mögliche Nachteile und Bußgelder zu vermeiden.
Aus diesem Anlass findet unser After-Work-Shop zum Thema „Neue EU-Datenschutzgrundverordnung“ als Kooperationsveranstaltung zusammen mit der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Ebner Stolz am Donnerstag, 4. Mai 2017, um 18:00 Uhr im Hotel TITANIC am Gendarmenmarkt in Berlin statt.
Agenda:
Teil 1:
Überblick über die wichtigsten Regelungen der DS-GVO sowie über die wesentlichen rechtlichen Vorkehrungen zur Gewährleistung der DS-GVO Konformität (z.B. Einwilligung, Erlaubnistatbestände, Anpassung bestehender Regelungen, Betriebsvereinbarungen).
Teil 2:
Technischer Datenschutz, Datensicherheit: Darstellung der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, die sich aus anderen Anforderungen (wie z. B. dem IT-Sicherheitsgesetz) mit der DS-GVO ergeben und einen unternehmerischen Mehrwert erzeugen („Datenschutz ISMS“ (Information Security Management System) und „Privacy by Design“ im Rahmen von Software- und Systemarchitekturen).
Teil 3:
Darstellung der Auswirkungen der DS-GVO auf forensische Sonderuntersuchungen im Falle von wirtschaftskriminellen Handlungen. Anhand eines Praxisfalls wird ein Überblick zum Ablauf einer forensischen Untersuchung und den Herausforderungen der Sammlung und Verarbeitung von digitalen Daten gegeben.
Wir würden uns freuen, Sie bei unserem Vortragsevent mit anschließendem Get-Together begrüßen zu dürfen!