Englischsprachiges Webinar: Umgang mit europaweiten Massenentlassungen

Diese Veranstaltung richtet sich an Fachleute aus dem Personalwesen, Unternehmensjuristen und andere Fachleute aus der Wirtschaft. Die Teilnahme ist entweder persönlich in der Pariser Niederlassung von Ogletree Deakins möglich oder digital per Webzugang aus allen Ländern Europas und den USA.

Der Schwerpunkt liegt auf einer vergleichenden und kontextbezogenen Analyse der rechtlichen Situation im Zusammenhang mit Massenentlassungen in sechs europäischen Ländern. Sechs europäische Arbeitsrechtsexperten aus verschiedenen Ländern vermitteln Ihnen hier das nötige rechtliche Verständnis und teilen ihre Erfahrungen, um Ihnen das Wissen an die Hand zu geben, mit dem Sie Massenentlassungen in Europa sicher handhaben können.

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The EU Working Conditions Directive: New Obligations for German Employers

On August 1, 2022, new rules will apply to employment contracts and relationships in Germany. The German parliament (Bundestag) recently passed legislation implementing the EU Directive 2019/1152 on Transparent and Predictable Working Conditions and, in doing so, dramatically revised the law regarding the information and documentation employers must provide employees. The German legislator also amended several other employment-related laws, including adding new obligations for employers under the Act on Temporary Agency Work and the Part-Time and Fixed-Term Employment Act. In this webinar, attorneys from our Berlin office will discuss these new requirements and the steps German employers can take to comply before the August 1 deadline.

Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Ab 1. August 2022 gelten neue Spielregeln für  Arbeitsverträge: Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 wird u.a. das Nachweisgesetz gravierend verschärft. Der Katalog der vom Arbeitgeber bei Vertragsabschluss zu dokumentierenden Arbeitsbedingungen wird umfassend erweitert. Sämtliche Informationen müssen vom Arbeitgeber zwingend in Schriftform an die Beschäftigten ausgehändigt werden; digitale Arbeitsverträge allein sind hierfür nicht ausreichend. Verstöße gegen die Nachweispflichten können künftig mit Bußgeldern bis zu EUR 2.000 sanktioniert werden. Neue Arbeitgeberpflichten werden darüber hinaus in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen. Wir informieren Sie, was Sie jetzt tun müssen, um die neuen Vorgaben in Bezug auf Neueinstellungen und auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen rechtzeitig umzusetzen.

Europe: COVID-19 Update – (New) Rules for Employers in Europe

COVID-19 infection rates are rising rapidly in many European countries. The situation in these countries varies dramatically and appears to be directly related to vaccination coverage. Several countries have reacted to the situation and have adjusted their legal framework. How are the governments of the individual countries dealing with the current situation and what regulations do employers have to comply with? What information is the employer allowed (and required) to process? What are the access restrictions in the workplace? In cooperation with our office in Paris, we will give you an overview of the new regulations with a focus on the situation in Germany and France; however, we will also refer to the latest developments in other European countries.

3-G-Regel am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Angesichts rapide steigender Infektionszahlen und eines starken Anstiegs der Belegung der Intensivbetten mit COVID-Patienten, hat die Bundesregierung in der vergangenen Woche harte Maßnahmen beschlossen, um die „vierte Welle“ zu brechen. Mit der gerade beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind Arbeitgeber nun verpflichtet, die Einhaltung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz zu kontrollieren und entsprechende Nachweise datenschutzkonform zu verarbeiten und zu speichern. Außerdem hat sich der Gesetzgeber für eine Neuauflage der Homeoffice-Pflicht entschieden. Wir sprechen über die konkrete Umsetzung der neuen Maßnahmen mit Ihnen.