Mit einiger Verspätung hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der europäischen Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit Anfang Juli 2023 in Kraft. Es zielt darauf ab, Personen, die Missstände oder illegale Aktivitäten in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen aufdecken, einen angemessenen Schutz und Unterstützung zu bieten. So genannte Whistleblower können eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Korruption, Betrug und anderen illegalen Aktivitäten spielen. Das HinSchG verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung von internen Meldestellen, an die sich Hinweisgeber*innen wenden können. Ab 17. Dezember 2023 sind alle Unternehmen, die in der Regel 50 oder mehr Mitarbeitende beschäftigen, zur Einrichtung entsprechender Meldestellen verpflichtet. In unserem Webinar geben Jacqueline Piran und Andre Appel einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe, die Gestaltungsmöglichkeiten interner Meldestellen sowie über die drohenden Sanktionen bei Nichtumsetzung der rechtlichen Verpflichtungen.
Diese Fortbildung richtet sich vor allem an Rechtsanwälte, Personalverantwortliche und Führungskräfte im Management, Inhouse-Juristen, Geschäftsführer und Vorstände. Die Teilnahme bestätigen wir zur Vorlage bei den Rechtsanwaltskammern oder beim Arbeitgeber.