BAG: Elternzeit bleibt Elternzeit – auch bei Trennung und Auszug
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 6. Oktober 2026 (Az.: 9 AZR 11/26) entschieden, dass Mitarbeitende an ihre beantragte Elternzeit gebunden bleiben, auch wenn sie vor deren Beginn aus dem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind ausziehen.