Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird aller Voraussicht nach mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 auf 12 € pro Stunde angehoben. Einem entsprechenden Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen, der unter anderem die Mindestlohnerhöhung vorsieht, hat der Deutsche Bundestag am 3. Juni 2022 zugestimmt. Zwar ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen, da der Bundesrat ebenfalls noch beteiligt werden muss. Dies soll am 10. Juni 2022 geschehen.

Die damit zu erwartenden Änderungen auf einen Blick:

  • Durch die Anhebung des Mindestlohns ergibt sich bei einer Vollzeittätigkeit (40-Stunden-Woche) mindestens ein Bruttogehalt in Höhe von EUR 2.080,00.
  • Die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte („Minijobs“) wird künftig dynamisch ausgestaltet und sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden ausrichten. Sie steigt damit auf 520 €.
  • Für Beschäftigte im Übergangsbereich („Midijobs“) wird die Entgeltgrenze künftig auf 1.600 € angehoben.

Die aktuelle gesetzliche Erhöhung stellt einen Ausnahmefall zur Erfüllung eines Wahlversprechens dar. Künftig werden die folgenden Anpassungen des Mindestlohnes wieder, wie im Mindestlohngesetz ausdrücklich vorgesehen, von der Mindestlohnkommission bestehend aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern ausgehandelt. Deren nächste Entscheidung soll planmäßig dann zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erfolgen.

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