Shutterstock / Liudmyla Guniavaia

Der Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche einer notwendigen Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung zugestimmt, so dass nun der Weg für die Bundesländer frei war, um die am 7. Januar 2022 auf der Ministerpräsidentenkonferenz von Bund und Ländern bekannt gegebenen neuen „Corona-Quarantäneregeln“ im eigenen Land umzusetzen.

Die täglich steigende 7-Tage-Inzidenz belegt, dass sich die Omikron-Virusvariante rasant ausbreitet. Wegen der steigenden Infektionszahlen wird die Dauer der Quarantäne/Isolation für Kontaktpersonen und Infizierte künftig angepasst und vereinfacht. Im Kern geht es bei den neuen Regelungen darum, wichtige Versorgungsbereiche wie etwa Krankenhäuser, Polizei und Feuerwehr am Laufen zu halten – auch bei einer Infektion sehr vieler Menschen gleichzeitig.

Bislang galt z. B. für Kontaktpersonen eines mit der Omikron-Virusvariante Infizierten eine strikte Quarantäneregelung von 14 Tagen. Aus dieser Quarantäne konnte man sich auch nicht mit Hilfe eines negativen Tests „freitesten“. Dies ändert sich nun grundlegend.

Für infizierte Personen gilt:

  • Infizierte Personen müssen sich – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus – für 10 Tage in Isolation begeben. Die Isolation endet dann, ohne dass ein Test erforderlich ist.
  • Nach sieben Tagen ist es möglich, sich durch einen negativen PCR- oder zertifizierten Antigenschnelltest freizutesten und die Isolation vorzeitig zu beenden.
  • Eine vorzeitige Beendigung der Isolation nach sieben Tagen ist für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nur möglich, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei waren und einen negativen PCR-Test vorlegen können.

Vor allem für Kontaktpersonen infizierter Personen gelten künftig erleichterte Regelungen:

  • Kontaktpersonen mit vollständigem Impfschutz müssen nicht mehr in Quarantäne. Vollständig geimpft sind Personen, die bereits geboostert sind. Keine Quarantänepflicht besteht außerdem für „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene, d. h. Personen, bei denen Erkrankung oder zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegen.
  • Alle anderen Kontaktpersonen müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben.
  • Sie können sich aber nach sieben Tagen durch einen negativen PCR oder zertifizierten Antigenschnelltest freitesten und die vorzeitig Quarantäne beenden.
  • Kinder und Jugendliche in Kitas, Schulen etc. können die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch Vorlage eines negativen PCR- oder zertifizierten Antigenschnelltests beenden. Ausnahmen sind möglich, wenn es in der jeweiligen Einrichtung zusätzliche Schutzmaßnahmen gibt, wie z. B. regelmäßige Testungen und strenge Masken- und Abstandskonzepte.

Bei den zwischen Bund und Länder beschlossenen Regelungen handelt es sich um bundesweite Mindeststandards, welche von den Bundesländern größtenteils bereits umgesetzt worden sind (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen). In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist offensichtlich noch keine Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses erfolgt. Die jeweiligen Landesregelungen sind zwingend zu beachten; strengere Regelungen bleiben möglich.

Die nächste gemeinsame Beratung auf Bund-Länder-Ebene zur aktuellen Corona-Situation soll am 24. Januar 2022 stattfinden. Über weitere Neuerungen halten wir sie hier auf dem Laufenden.

Foto: Shutterstock / Liudmyla Guniavaia

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