Die hoffentlich bald bevorstehende Rückkehr aus dem Homeoffice in den geregelten Arbeitsalltag stellt in diesen Zeiten Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Wie kann arbeitgeberseits dafür gesorgt werden, die Infektionsgefahr im Unternehmen zu minimieren? Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stellte hierzu am 16.04.2020 den neuen, einheitlichen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 vor. Der neue Standard soll Arbeits- und Infektionsschutz vereinen.

Infektionsketten sollen innerhalb von Unternehmen unterbrochen werden und künftig gar nicht erst entstehen. Die Gesundheit von Beschäftigten soll dauerhaft gesichert werden, um künftig wirtschaftliche Aktivitäten besser gewährleisten und Shutdowns vermeiden zu können. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist, dass Beschäftigte künftig einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten sollen. Ist dies arbeitsbedingt nicht möglich, sollen Beschäftigte einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Geregelt wird auch, dass Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber nicht zur Arbeit kommen dürfen.

Der neue, einheitliche Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 umfasst folgende Punkte:

  • Betrieblicher Arbeitsschutz gewinnt an Bedeutung – er muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden
  • Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten
  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern ist auch bei der Arbeit einzuhalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen; ist dies aus zwingenden Gründen unmöglich, ist zusätzlicher Schutz bereitzustellen
  • Abläufe sind so zu organisieren, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben; auch in Pausen
  • Niemals krank zur Arbeit!
  • Zusätzliche Hygienemaßnahmen wie z. B. Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten
    • Bereitstellung von Wasch- und Desinfektionsmöglichen durch den Arbeitsgeber
    • Kürzere Reinigungs- und Desinfektionsintervalle
    • „Nies- und Hustetikette“
    • Personengebundener Einsatz von Werkzeugen und Arbeitsmitteln
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen
  • Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen
  • Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz „Gesundheit geht vor!“

Details zum neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 können auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachgelesen werden. Den Standard finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Download.

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