Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, steigt auf EUR 77.400 pro Jahr (2025: EUR 73.800) bzw. EUR 6.450 pro Monat (2025: EUR 6.150). Die genannte Grenze leg fest, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
2. Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird auf EUR 69.750 jährlich (2025: EUR 66.150) bzw. EUR 5.812,50 monatlich (2025: EUR 5.512,50) angehoben. Die Grenze legt fest, bis zu welcher Höhe das Einkommen für die Berechnung der Versicherungsbeiträge berücksichtigt wird. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
3. Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
In der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf EUR 101.400 pro Jahr bzw. EUR 8.450 pro Monat. Damit entfällt weiterhin die bis 2024 gehandhabte Unterscheidung zwischen neuen und alten Bundesländern. Diese Grenze legt fest, bis zu welchem Betrag das Einkommen zur Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge herangezogen wird. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt ebenfalls beitragsfrei.
Hinweis
Die jährliche Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen an die Einkommensentwicklung dient der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Allerdings bedeutet die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für gutverdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine steigende finanzielle Belastung.