Ogletree Deakins - COVID-19 Kurzarbeit

Die Bundesregierung hat in einem Koalitionsbeschluss vom 8. März 2020 die Förderung von Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen zur Begrenzung der wirtschaftlichen Folgen des um sich greifenden Ausbruchs von COVID-19 beschlossen.

Der geplante Gesetzesentwurf, der kurzfristig beschlossen werden soll sieht vor, die rechtlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld zu lockern und die Leistungen zu erweitern. So ist u.a. vorgesehen:

  • den Bezug von Kurzarbeitergeld bereits zu ermöglichen, wenn nur 10% der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen ist,
  • ein Verzicht, vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld zunächst das Arbeitszeitkonto abzubauen bzw. im „Minus“ zu führen,
  • auch Leiharbeitnehmern den Bezug von Kurzarbeitergeld zu ermöglichen
  • Sozialversicherungsbeiträge vollständig zu erstatten, anstatt wie bisher nur teilweise.

Die Neuregelungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers bereits in der ersten Aprilhälfte 2020 in Kraft treten. In Kürze berichten wir über die durch den Gesetzentwurf geplanten Änderungen im Detail. Wir unterstützen Sie jederzeit beim Management der Einschränkungen durch COVID-19 in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns an.

Topics


Zeige weitere Artikel

Melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Jetzt anmelden