Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat EU-Leitlinien für eine sichere Rückkehr an den Arbeitsplatz veröffentlicht. Diese können hier abgerufen werden.

Bei diesen Leitlinien handelt es sich um nicht verbindliche Empfehlungen der Agentur, welche Maßnahmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz während der Pandemie von COVID-19 ergreifen können, um die Ausbreitung des Virus am Arbeitsplatz zu unterbinden bzw. einzudämmen. Die Empfehlungen sind in großen Teilen identisch mit dem von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Deutschland herausgegebenen SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard (s. dazu unseren vorherigen Blogbeitrag zum Thema).

Im Wesentlichen geht es um die Möglichkeiten, das jeweilige Arbeitsumfeld so zu verändern, dass der empfohlene Mindestabstand zwischen allen Personen eingehalten werden kann. Der Arbeitgeber soll Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten in ausreichender Menge bereithalten. Ebenso soll der Arbeitgeber, falls der Mindestabstand nicht garantiert werden kann, persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Masken und Handschuhe für die Arbeitnehmer bereithalten. Die Leitlinien geben Hilfestellungen in folgenden Situationen:

  • Maßnahmen zur Minimierung der Exposition gegenüber COVID-19 am Arbeitsplatz
  • Wiederaufnahme der Arbeit nach einer Schließungsphase
  • Bewältigung hoher Abwesenheitsraten im Betrieb
  • Führung von Arbeitnehmern, die von zu Hause aus arbeiten

Die Leitlinien gehen über den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard hinaus. Den OSHA-Leitlinien ist eine klare Privilegierung der Telearbeit in jeglicher Form sowie für die Arbeit im Betrieb eine Beschränkung auf wesentliche Tätigkeiten zu entnehmen. Zudem enthalten die Leitlinien Links zu nationalen Arbeitsschutz- und Gesundheitsbehörden, die zu einzelnen Branchen weiterführende Hinweise veröffentlicht haben.

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