Seit 7. Dezember 2023 können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in bestimmten Fällen wieder telefonisch krankschreiben lassen. Anders als während der Corona-Pandemie ist die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch aber nur für maximal 5 Tage und nur bei „leichten“ Erkrankungen, beispielsweise bei Erkältungen, möglich.  Weitere Voraussetzung sind, dass die Patientinnen und Patienten in der Praxis persönlich bekannt sind und keine Videosprechstunde möglich ist. Die Verlängerung einer bestehenden Arbeitsunfähigkeitsfähigkeitsbescheinigung ist telefonisch nur möglich, wenn die Erstbescheinigung nach persönlicher ärztlicher Untersuchung ausgestellt wurde. Ansonsten muss für die Ausstellung einer Folgebescheinigung die Arztpraxis aufgesucht werden.

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