Angesichts rapide steigender Infektionszahlen und eines starken Anstiegs der Belegung der Intensivbetten mit COVID-Patienten, hat die Bundesregierung in der vergangenen Woche harte Maßnahmen beschlossen, um die „vierte Welle“ zu brechen. Mit der gerade beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind Arbeitgeber nun verpflichtet, die Einhaltung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz zu kontrollieren und entsprechende Nachweise datenschutzkonform zu verarbeiten und zu speichern. Außerdem hat sich der Gesetzgeber für eine Neuauflage der Homeoffice-Pflicht entschieden. Wir sprechen über die konkrete Umsetzung der neuen Maßnahmen mit Ihnen.
Diese Fortbildung richtet sich vor allem an Rechtsanwälte, Personalverantwortliche und Führungskräfte im Management, Inhouse-Juristen, Geschäftsführer und Vorstände. Die Teilnahme bestätigen wir zur Vorlage bei den Rechtsanwaltskammern oder beim Arbeitgeber.