Mit seinem Beschluss vom 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass bereits nach geltender Gesetzeslage die Arbeitszeit aller Beschäftigten in Deutschland zu erfassen ist. Dies sei erforderlich in Umsetzung der europäischen Richtlinie 2003/88/EG. Die Entscheidung hat für viel Aufsehen in Deutschland gesorgt. Dr. Ulrike Conradi und Andre Appel möchten gut ein Jahr nach dem Beschluss beleuchten, was die Entscheidung für Arbeitgeber bedeutet, was genau zu erfassen ist, über welche Optionen Arbeitgeber verfügen und welche Auswirkungen die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit auf einzelne Arbeitszeitmodelle haben. Darüber hinaus geben wir einen Ausblick auf den aktuellen Stand im Hinblick auf die Novellierung der gesetzlichen Vorgaben zur Aufzeichnung der Arbeitszeit. In einem zweiten Teil geben Frau Dr. Conradi und Herr Appel einen Ausblick über weitere, aktuell in Deutschland und Europa diskutierte Entwicklungen rund um die Neuausrichtung der Arbeitszeit.
Diese Fortbildung richtet sich vor allem an Rechtsanwälte, Personalverantwortliche und Führungskräfte im Management, Inhouse-Juristen, Geschäftsführer und Vorstände. Die Teilnahme bestätigen wir zur Vorlage bei den Rechtsanwaltskammern oder beim Arbeitgeber.