In unserem Beitrag vom 27. Mai 2021 hatten wir über die geplanten Verschärfungen im Befristungsrecht berichtet, welche zum 1. Januar 2022 in Kraft treten sollten.

Obwohl sich zunächst abzeichnete, dass eine entsprechende Gesetzesänderung noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet und planmäßig zum 1. Januar 2022 in Kraft treten würde, ist eine solche Gesetzesänderung erst einmal vom Tisch.

Der Gesetzesentwurf ist auf der Tagesordnung der letzten Sitzungswoche des Bundestages in der laufenden Legislaturperiode nicht zu finden. Die Verabschiedung eines Gesetzes zu Verschärfungen im Befristungsrecht noch vor den Wahlen im September dieses Jahres ist daher ausgeschlossen.

Es bleibt nun abzuwarten, ob die neue Regierung dieses Thema erneut aufgreifen wird. Gerade wegen der immer noch bestehenden (Planungs-) Unsicherheiten im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie kommt das Hinausschieben etwaiger Verschärfungen im Befristungsrecht, insbesondere die einschneidende Begrenzung möglicher sachgrundloser Befristungen, Arbeitgebern sehr zugute.

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