Quick Hits
- Die Rentenkommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt, die die Bundesregierung zügig aufgreifen und umsetzen möchte.
- Minijobs sollen weitgehend ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus verlieren; auch Sonderregelungen für Midijobs könnten entfallen.
- Die Regelaltersgrenze für den Eintritt in die Altersrente soll nach 2031 moderat steigen, zugleich sollen Frühverrentungsanreize reduziert werden.
Aktueller Stand: Reformpaket, aber noch kein Gesetz
Die Empfehlungen der Kommission sind zunächst politische Vorschläge. Konkrete Umsetzungen wie etwa im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren stehen noch aus. Gleichwohl lohnt sich ein Blick auf die vorgesehenen Eckpunkte, da sie typische Personal- und Vergütungsstrukturen betreffen können – und weil aus der Bundesregierung das klare Signal gegeben wurde, alle Vorschläge umsetzen zu wollen.
Im Zentrum einer möglichen Reform steht das Ziel, die gesetzliche Rente langfristig stabiler zu finanzieren und die Altersvorsorge breiter aufzustellen. Neben der gesetzlichen Rente sollen die betriebliche und die private Altersvorsorge zukünftig eine größere Rolle spielen. Zusätzlich empfiehlt die Kommission, eine gesetzliche Kapitalrente mit individuellen Kapitalkonten einzuführen.
Minijobs: Ende des Sonderstatus?
Besonders relevant für Arbeitgeber ist der Vorschlag der Kommission zur weitgehenden Abschaffung von Minijobs. Diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse unterliegen derzeit einem besonderen Steuer- und Beitragsregime. Es werden nur geringe Pauschalbeträge zur Einzahlung in die Rentenversicherung fällig. Minijobber*innen können auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. Künftig sollen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ohne diese Opt-out-Möglichkeit mit höheren Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Außerdem soll ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus abgeschafft werden, so dass auch mit Blick hierauf höhere Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ausnahmen sollen nur noch für Schüler*innen möglich sein. In der Folge könnte auch der bisherige Übergangsbereich für so genannte Midijobs im Übergangsbereich (das sind Beschäftigungsverhältnisse mit einem Entgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, das derzeit monatlich EUR 2.000,00 brutto nicht übersteigt) entfallen, in dem Beschäftigte derzeit reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Für Arbeitgeber ist je nach Branche mit erheblichen Auswirkungen auf die Personaleinsatzplanung zu rechnen. Gerade in Branchen, in denen sehr viele Personen in Minijobs arbeiten, etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in der Logistik könnte die Suche nach Personal schwieriger werden. Denn für viele dürfte ein Minijob (ggf. neben einer anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) durch steigende Abgaben weniger attraktiv werden.
Renteneintritt: Keine sofortige Erhöhung des Renteneintrittsalters, aber Bewegung nach oben
Eine unmittelbare Erhöhung des Renteneintrittsalters von derzeit 67 Jahren ist nicht geplant. Die Kommission empfiehlt allerdings, diese Regelaltersgrenze ab 2031 schrittweise an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Nach den derzeitigen Annahmen könnte dies ungefähr eine Erhöhung um sechs Monate pro Jahrzehnt bedeuten.
Zugleich soll die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) abgeschafft werden. Die Altersgrenze für den frühestmöglichen Renteneintritt für langjährig Versicherte (mit entsprechenden Abschlägen) soll von 63 auf 64 Jahre angehoben und später parallel zur Erhöhung der Regelaltersgrenze angepasst werden.
Betriebliche Altersversorgung
Geplant ist ferner, die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Hierzu soll ein Sozialpartnerdialog noch in diesem Jahr stattfinden, der dazu beitragen soll, die eher unterdurchschnittliche Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. Dies soll durch einen Abbau bürokratischer Hürden, eine bessere Übertragbarkeit von Anwartschaften zwischen Arbeitgebern und Systemen sowie eine bessere Rechtssicherheit gelingen. Für Arbeitgeber kann dies mittelfristig auch eine Chance sein, die betriebliche Altersversorgung als Instrument der Bindung von Arbeitskräften neu zu positionieren.
Takeaways
Eine Rentenreform ist noch nicht beschlossen, aber durch die Vorschläge der Alterssicherungskommission ist nun Bewegung zu spüren. Besonders aufmerksam zu beobachten sind die geplanten Änderungen mit Blick auf Minijobs, die Reform des Rentensystems sowie im Hinblick auf die betriebliche Altersversorgung.
Andre Appel ist Partner im Berliner Büro von Ogletree Deakins.
Lela Salman hat als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Berliner Büro von Ogletree Deakins zu diesem Artikel beigetragen.
Image: Anke Thomass / Adobe Stock