Keine Betriebsräte für reine Liefergebiete
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 nahen. Die modernisierte Arbeitswelt – mit Matrixstrukturen, Plattformarbeit und Home-Office – wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, wer eigentlich wo mitwählen darf und wann ein eigenständiger Betrieb oder Betriebsteil vorliegt. Mit dieser Frage hat sich Bundesarbeitsgericht in drei seiner neuesten Beschlüsse befasst (Beschlüsse vom 28. Januar 2026 – 7 ABR 23/24, 7 ABR 26/24 und 7 ABR 40/24).