Was sind das EES und ETIAS und an wen richten sich diese?

Das EES ist ein automatisiertes Informationssystem zur Erfassung von Daten über Ein- und Ausreisen in den Schengen-Raum. Es richtet sich zunächst an alle Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt (höchstens 90 Tage innerhalb eines Gesamtzeitraums von 180 Tagen) in den Schengen-Raum einreisen – unabhängig davon, ob sie der Visumpflicht unterliegen oder nicht.

Beim ETIAS handelt es sich um ein elektronisches System zur Erfassung von Reiseinformationen und zur Genehmigung von Reisen in den Schengen-Raum. Reisende müssen künftig vor der Einreise eine Genehmigung über das ETIAS-System einholen. Das Genehmigungssystem richtet sich zunächst an Bürgerinnen und Bürger aus rund 60 Staaten außerhalb der Europäischen Union, die bisher von der Visumpflicht für die Einreise in den erweiterten Schengen-Raum befreit sind.

Zweck und Ziele der Systemerrichtung

Hintergrund der Einführung der Systeme ist, dass sie eine genaue Überwachung der Ein- und Ausreise ermöglichen sollen, um die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen. Mit der Einführung dieser Systeme soll die öffentliche Sicherheit durch die frühzeitige Erkennung potenzieller Sicherheitsrisiken erhöht und zugleich das Risiko der illegalen Einwanderung minimiert werden. Zur Verbesserung der inneren Sicherheit und zur Unterstützung der Terrorismusbekämpfung sollen auch die Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die erfassten Reisebewegungen erhalten. Außerdem sollen die Grenzkontrollen durch die digitalen Systeme effektiver ausgestaltet werden. Zu guter Letztt sollen Risiken für die öffentliche Gesundheit minimiert werden.

Wie funktionieren die Systeme?

Beim EES werden die erforderlichen Daten durch Selbstbedienungs-Terminals von den Reisenden an den Schengen-Außengrenzen erhoben. Dabei werden u. a. Personen-Stammdaten, relevante Reisebewegungsdaten der Ein- und Ausreise sowie biometrische Daten gesammelt und gespeichert. Das System liest die erforderlichen Daten aus und vollzieht einen Abgleich mit anderen Datenbanken zur Identitätsbestätigung sowie der verbleibenden Dauer des Aufenthalts. Das EES soll das bisherige System der Visa- und Stempelkontrolle in Reisepässen ersetzen.

Die Genehmigung zum ETIAS muss vor Einreise online beantragt werden. Erforderlich sind hierbei Angaben zur die Identität des Antragsstellers und seiner Kontaktdaten, Angaben zur geplanten Reise sowie Angaben über etwaige Vorstrafen. Das ETIAS gleicht dann die Informationen der Reisenden automatisch mit anderen europäischen Informationssystemen ab. Werden keine relevanten Treffer erzielt, die gegen eine Genehmigung sprechen, wird die Einreiseerlaubnis innerhalb weniger Minuten erteilt. Gleichzeitig erfolgt hierbei eine digitale Verknüpfung mit dem jeweiligen Reisedokument.

Die Genehmigung wird zunächst für maximal drei Jahre mit einer Höchstaufenthaltsdauer von 90 Tagen erteilt. Die Gebühr für die Einreisegenehmigung wird ca. 7 EUR betragen. Die Einreisegenehmigung ersetzt jedoch nicht die Erteilung eines Visums. Auch bedeutet die Erteilung der Einreisegenehmigung noch keine abschließende Entscheidung über die Gestattung des tatsächlichen Aufenthalts. Diese Entscheidung obliegt weiterhin den Grenzschutzbeamten.

Aktueller Stand der Umsetzung

Bereits 2017 bzw. 2018 hat das Europäische Parlament Verordnungen zur Einführung der beiden Systeme verabschiedet. Das nationale Gesetz zur Umsetzung der EES-Verordnung (EU) 2017/2226 und der ETIAS-Verordnung (EU) 2018/1240 wurde im Frühjahr 2023 verkündet. Das Umsetzungsgesetz wird im Wesentlichen erst mit der Inbetriebnahme der Systeme in Kraft treten.

Die Inbetriebnahme des EES ist derzeit auf EU-Ebene für Herbst 2024 geplant. Die Einführung des ETIAS soll einige Monate nach Inkrafttreten des EES erfolgen. Der geplante Start wird derzeit auf Mitte 2025 geschätzt. Nach der Einführung wird es zunächst eine sechsmonatige Übergangsfrist für die Nutzung von ETIAS geben, während der Reisenden ohne Genehmigung die Einreise nicht verweigert wird, sofern sie die übrigen Einreisebedingungen erfüllen.

Foto: Shutterstock / REDPIXEL.PL

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