Die Bundesregierung hat in einem Koalitionsbeschluss am 22.04.2020 eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.

Der Beschluss sieht vor, dass Kurzarbeitergeld gestaffelt nach der Bezugsdauer in folgender Höhe ausgezahlt wird:

  • 60% für Beschäftigte ohne Kinder bzw. 67% für Beschäftigte mit Kindern während der ersten 3 Monate des Kurzarbeitergeldbezuges;
  • 70% für Beschäftigte ohne Kinder bzw. 77% für Beschäftigte mit Kindern vom 4. bis 6. Monat des Kurzarbeitergeldbezuges;
  • 80% für Beschäftigte ohne Kinder bzw. 87% für Beschäftigte mit Kindern ab dem 7. Monat des Kurzarbeitergeldbezuges.

Voraussetzung für die gestaffelte Erhöhung ist, dass die Arbeitszeit der kurzarbeitergeldberechtigten Arbeitnehmer um mindestens 50% reduziert ist.

Zudem sollen die für Beschäftigte in Kurzarbeit vor kurzem beschlossenen, erweiterten Hinzuverdienstmöglichkeiten, die ein Zusatzeinkommen bis zur Höhe des vollen Nettogehalts zusammen mit dem Kurzarbeitergeld gestatten, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.

Voraussichtlich tritt die beschlossene Gesetzesänderung in Kürze in Kraft und gilt rückwirkend für ab dem 1. März 2020 bezogenes Kurzarbeitergeld.

 

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